Telefon:
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Über mich

Mein Name ist Sven Pauleck und ich bin Inhaber des Kfz-Sachverständigenbüros Pauleck. Als zuverlässiger und kompetenter Partner in Themengebieten wie Schadfeststellung an Kraftfahrzeugen und Wertermittlung werde ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Durch die qualifizierte Ausbildung und Zertifizierung des TÜV Rheinland im Bereich Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung stehe ich für professionellen und schnellen Service für alle Themen rund um Schäden an Kraftfahrzeugen.

Gern fertige ich Ihnen ein professionelles und ehrliches Gutachten für Ihr Fahrzeug an.

Unverbindlicher Kontakt

Unfall – Was ist zu tun?

Ein Unfall stellt, egal ob als Beteiligter oder als Helfer, eine Belastung für den Körper dar. Damit sie trotzdem handlungssicher die richtigen Maßnahmen treffen, habe ich Ihnen einen kleinen Leitfaden zusammengestellt.

1. Sofortmaßnahmen

Hinweis: Bitte versuchen sie nicht die Arbeit von Profis zu machen, die sind für solche Situationen speziell geschult. Hier gilt der Grundsatz: Helfen ja, aber bitte bringen Sie nicht auch noch sich oder andere Helfer in Gefahr.

2. Was kann ich selbst tun?

Beweissicherung

Sie können und sollten schon vor Ort Beweissicherung betreiben, in dem sie Fotos von der Unfallstelle, den Positionen der Fahrzeuge und offensichtlichen Schäden machen. Lassen Sie sich außerdem von den aufnehmenden Beamten den Namen, die Dienststelle und die Tagebuchnummer geben.

Unfallbogen ausfüllen

Füllen Sie einen europäischen Unfallbogen aus. Einen Downloadlink finden Sie hier:

http://www.kfz-auskunft.de/info/unfallbericht.html

Wichtig ist hierbei den Unfallbericht zweimal im Fahrzeug zu haben, einmal für Sie selbst und einmal für den Beteiligten. Nach dem Ausfüllen wird der Unfallbericht von beiden Parteien unterschrieben, denn eine Unterschrift ist kein Schuldanerkenntnis.

Unfallhergang und Zeugen notieren

Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an, achten Sie hierbei auf Bremsspuren, Fahrzeugpositionen und Flüssigkeiten sowie Fahrzeugteile. Notieren Sie das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners, seinen Namen, Anschrift und die Versicherung. Weiterhin sind die Namen und Adressen von Zeugen des Unfallhergangs wichtig.

Unfallgegner aus dem Ausland

Bei Unfallgegnern aus dem Ausland lassen Sie sich die Grüne Karte zeigen!!!

3. Ihr gutes Recht bei einem nicht selbstverschuldeten Unfall

Recht auf Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl

Sie haben das Recht, dass ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger ihrer Wahl den Schaden an ihrem Fahrzeug zur Beweissicherung und zur Feststellung der Schadenshöhe begutachtet. Die hier entstehenden Sachverständigenkosten können im Haftpflichtschadensfall gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden, da diese gemäß aktueller Rechtsprechung zum Schaden gehören.

Kostenvoranschläge sind keine Gutachten und decken nicht alle Schäden

Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge verweisen, denn Kostenvoranschläge von Werkstätten umfassen meist nur die Reparaturkosten. Was ist aber mit Nutzungsausfall oder einer eventuell zustehenden Wertminderung? Weiterhin besitzen Kostenvoranschläge bei einem juristischen Streit keine Beweiskraft, da hier keine Beweissicherungsmaßnahmen durchgeführt werden, ein Gutachten hat diese Beweiskraft.

Verkehrsrechtsanwalt nehmen

Beauftragen Sie einen Verkehrsrechtsanwalt frühzeitig, damit Dieser ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger und dessen Versicherung vertreten kann.

Ratgeber

Wieso wird eine Fahrzeugbewertung benötigt?

Die Fahrzeugbewertung deckt ein breit gefächertes Segment zur Ermittlung des Wertes eines Fahrzeuges ab. Dabei stellt sich immer vorrangig die Frage, zu welchem Zweck benötigen sie eine solche Fahrzeugbewertung / ein Wertgutachten:

Sprechen Sie mit mir, ich berate Sie gern und kostenlos über ihre Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch.

Wozu Beweissicherung?

Ist es zu einem Unfall gekommen, sollte der entstandene Schaden durch einen unabhängigen Kfz – Sachverständigen begutachtet und dokumentiert werden, insbesondere wenn die Verschuldensfrage noch nicht klar festgestellt wurde. Die Beweissicherung hat hierbei den Zweck der Feststellung der Schadenshöhe.

Welchen Zweck erfüllen Schadgutachten?

In erster Linie dienen Schadgutachten der Beweissicherung und bilden damit die Grundlage zur Regulierung des entstandenen Schaden. Durch die Lichtbildanlage und die sachgerechte Anfertigung des Gutachtens, besitzt Dieses auch Beweiskraft, sollte es zu einem Rechtstreit kommen.

Schadgutachten zeigen hierbei den optimalen, vor allem aber sach- und fachgerechten Reparaturweg auf. Weiterhin werden durch das Gutachten die Reparaturkosten und die Reparaturdauer zur Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges festgelegt. Wichtige Bestandteile des Gutachtens sind des Weiteren der Wiederbeschaffungswert, der Restwert, die Schadensfall bedingt anfallende merkantile Wertminderung und nicht zuletzt die Nutzungsausfallentschädigung.

Als unabhängiges und qualifiziertes Sachverständigenbüro erstelle ich für Sie neutrale Gutachten, um eine Regulierungsgrundlage mit der gegnerischen Versicherung zu schaffen.

Wozu dient eine Kostenkalkulation bzw. ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten oder auch Kostenvoranschlag kommt dann zur Anwendung, wenn die Schadenhöhe unterhalb der Bagatellschadensgrenze von 750,- € liegt. Die Vorteile liegen auch hier wieder in der Beweissicherung, denn auch das Kurzgutachten ist mit Lichtbildern ausgestattet und hat damit auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Beweiskraft.

Doch Vorsicht:
Auch augenscheinlich leichte Schäden können schnell über der Bagatellschadensgrenze überschreiten. Bei der Entscheidungsfindung, ob ein Bagatellschaden vorliegt, bin ich Ihnen vor Ort gern behilflich.

Wieso eine Reparaturüberwachung bzw. eine Reparaturbestätigung?

Vorab dient diese Vorgehensweise nicht der Überprüfung der Werkstatt. Vielmehr findet diese Methode Anwendung, wenn das Fahrzeug einen starken Schaden in seiner Struktur erlitten hat und damit eine sach- und fachgerechte Reparatur gewährleistet werden muss. Es ist also eher als Reparaturbegleitung zu verstehen, um bei einer Schadensausweitung schneller reagieren zu können und den Mehraufwand zur sach- und fachgerechten Instandsetzung gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung zu vertreten.

Weiterhin benötigen Sie einen Reparaturnachweis, falls Sie ihr Fahrzeug aus eigener Kraft instandsetzen. Ich besichtige in diesem Fall das reparierte Fahrzeug und bestätigen in Abhängigkeit von der Qualität der Reparaturdurchführung die Instandsetzung des Fahrzeuges. Mittels dieser Reparaturbestätigung sind Sie dann in der Lage mit der gegnerischen Versicherung zu regulieren.

Wozu eine Rechnungsprüfung?

Nun im Alltag überprüfen wir allerhand Rechnungen bspw. Beim Einkauf. Stimmt mit dieser Rechnung etwas nicht, wird das beanstandet. Meist ist es aber im Bereich Kfz für den Nichtfachmann schwer nachzuvollziehen ob Arbeiten:

Um diesen Umständen vorzubeugen, prüfen wir auf ihren Wunsch hin die Rechnung auf sachliche Richtigkeit mit Hilfe einer Begutachtung.

Welche Beratung können Sie erwarten?

Auch an dieser Stelle sei vorab gesagt, dass unsere Beratung keine Rechtsberatung darstellt. Für eine Rechtsberatung möchten wir Sie bitten einen Fachanwalt aufzusuchen.

Sie suchen eine Beratung beim Kauf eines Fahrzeuges, oder haben eine technische Frage rund um den Bereich Kraftfahrzeug? In diesem Fall versuchen wir gern Ihnen eine kompetente, unabhängige und objektive Antwort zu geben.

Leistungen

Zu meinen Sachverständigenleistungen zählen:

Im Rahmen meiner Sachverständigentätigkeit und zur Aufklärung ihres Schadenfalles arbeite ich gern mit dem Rechtsbeistand ihres Vertrauens zusammen. Sollten Sie keinen Rechtsbeistand kennen, aber zur Bearbeitung ihres Schadensfalls einen wünschen, so spreche ich gern eine Empfehlung aus.

Kontakt & Beratung

Ich bin Ihr unabhängiger, zuverlässiger und kompetenter Partner. Sie erhalten realistische und vollständige Gutachten inklusive eventueller Wertminderungen.

Weil ich unabhängig arbeite, erhalten Sie eine ehrliche Beratung.

Versprochen!

Unverbindliche Anfrage

Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.
sven_pauleck@gmx.de

Geschäftszeiten

Montag – Freitag: 08.00 – 18.00 Uhr
Samstag: 08.00 – 12.00 Uhr

In dringenden Fällen sind Begutachtungen auch außerhalb der Geschäftszeiten nach telefonischer Absprache möglich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltung der Bedingungen

Die Erstattung des Gutachtens vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbestimmungen.

§ 2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstattung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen Erstattung des Gutachtens erforderliche Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind durch den Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch verschweigen von Tatsachen seitens des Auftraggebers oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 3. Vollmacht

Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer zur Vornahme aller ihm erforderlichen und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

§ 4. Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

§ 5. Sachverständigenhonorar

5.1

Bei Schadengutachten für Unfallbedingte Kraftfahrzeuge richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem tatsächlichen und einem wirtschaftlichen Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme in dem Sachverständigenbüro aus. Sie wird ggf. auf Anfrage dieser AGB beigefügt.

5.2

Bei Fahrzeugbewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen“.

5.3

Bei Beratung, oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit 80,00 € netto (95,20 € brutto) berechnet.

5.4

Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.

5.5

In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden, welche vor Auftragserteilung bestimmt werden muss.

5.6

Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden in Höhe der Auslagen abgerechnet.

5.7

Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch Punkt 5.3)

5.8

Bei Aufträgen für Gericht wird nach dem JVEG abgerechnet.

5.9

Entstehen für die Beweissicherung bzw. Durchführung von Arbeiten dem Auftragnehmer Fremdkosten, so sind diese mit dem Auftraggeber vorab zu besprechen. Diese Fremdkosten werden dem Auftraggeber ohne Aufschläge in Rechnung gestellt.

§ 6. Differenzvergütungsklausel

Erfolgt nach der Arbeit als Privatsachverständiger eine weitere Tätigkeit zum Zwecke gerichtlicher Beweissicherung, entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger, so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.3 dieser AGB.

§ 7. Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Fax oder Email mitzuteilen, Stornierungskosten werden pauschal mit 95,00 € netto (113,05 € brutto) berechnet und sind unmittelbar fällig. Alle bis zum Zeitpunkt des Stornierungseingangs erbrachten Leistungen werden in voller Höhe fällig.

§ 8. Gutachtenerstattung

Der Auftraggeber erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten per E-Mail. Ein Duplikat und der Fotonegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim Auftragnehmer. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen (IfS) in Köln.

§ 9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers an Dritte erfolgt auf eigenem Risiko des Auftraggebers.

§ 10. Haftung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den erteilten Auftrag für das zu erstellende Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des Auftragnehmers gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und die sich daraus ergebenden Gesetzesgrundlagen.

§ 12. Gerichtsstand/ Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigenbüros Alexander Peter in 09456 Annaberg-Buchholz. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Honorartabelle bei Haftpflicht- und Kasko-Schäden

Schadenhöhe

Grundhonorar

netto

brutto

netto

brutto

500,00 €

595,00 €

140,00 €

166,60 €

750,00 €

892,50 €

170,00 €

202,30 €

1.000,00 €

1.190,00 €

210,00 €

249,90 €

1.250,00 €

1.487,50 €

240,00 €

285,60 €

1.500,00 €

1.785,00 €

260,00 €

309,40 €

1.750,00 €

2.082,50 €

290,00 €

345,10 €

2.000,00 €

2.380,00 €

310,00 €

368,90 €

2.250,00 €

2.677,50 €

330,00 €

392,70 €

2.500,00 €

2.975,00 €

350,00 €

416,50 €

2.750,00 €

3.272,50 €

360,00 €

428,40 €

3.000,00 €

3.570,00 €

390,00 €

464,10 €

3.250,00 €

3.867,50 €

400,00 €

476,00 €

3.500,00 €

4.165,00 €

420,00 €

499,80 €

3.750,00 €

4.462,50 €

430,00 €

511,70 €

4.000,00 €

4.760,00 €

450,00 €

535,50 €

4.250,00 €

5.057,50 €

470,00 €

559,30 €

4.500,00 €

5.355,00 €

490,00 €

583,10 €

5.000,00 €

5.950,00 €

500,00 €

595,00 €

5.250,00 €

6.247,50 €

510,00 €

606,90 €

5.500,00 €

6.545,00 €

540,00 €

642,60 €

5.750,00 €

6.842,50 €

560,00 €

666,40 €

6.000,00 €

7.140,00 €

570,00 €

678,30 €

6.500,00 €

7.735,00 €

600,00 €

714,00 €

7.000,00 €

8.330,00 €

610,00 €

725,90 €

7.500,00 €

8.925,00 €

640,00 €

761,60 €

8.000,00 €

9.520,00 €

660,00 €

785,40 €

8.500,00 €

10.115,00 €

680,00 €

809,20 €

9.000,00 €

10.710,00 €

700,00 €

833,00 €

9.500,00 €

11.305,00 €

730,00 €

868,70 €

10.000,00 €

11.900,00 €

760,00 €

904,40 €

10.500,00 €

12.495,00 €

780,00 €

928,20 €

11.000,00 €

13.090,00 €

810,00 €

963,90 €

11.500,00 €

13.685,00 €

830,00 €

987,70 €

12.000,00 €

14.280,00 €

850,00 €

1.011,50 €

12.500,00 €

14.875,00 €

870,00 €

1.035,30 €

13.000,00 €

15.470,00 €

890,00 €

1.059,10 €

13.500,00 €

16.065,00 €

900,00 €

1.071,00 €

14.000,00 €

16.660,00 €

930,00 €

1.106,70 €

14.500,00 €

17.255,00 €

950,00 €

1.130,50 €

15.000,00 €

17.850,00 €

970,00 €

1.154,30 €

16.000,00 €

19.040,00 €

1.000,00 €

1.190,00 €

17.500,00 €

20.230,00 €

1.035,00 €

1.231,65 €

18.000,00 €

21.420,00 €

1.085,00 €

1.291,15 €

19.000,00 €

22.610,00 €

1.125,00 €

1.338,75 €

20.000,00 €

23.800,00 €

1.215,00 €

1.445,85 €

22.500,00 €

26.775,00 €

1.315,00 €

1.564,85 €

25.000,00 €

29.750,00 €

1.445,00 €

1.719,55 €

27.500,00 €

32.725,00 €

1.545,00 €

1.838,55 €

30.000,00 €

35.700,00 €

1.695,00 €

2.017,05 €

35.000,00 €

41.650,00 €

1.825,00 €

2.171,55 €

40.000,00 €

47.600,00 €

1.915,00 €

2.278,85 €

45.000,00 €

53.550,00 €

2.015,00 €

2.397,85 €

50.000,00 €

59.500,00 €

2.185,00 €

2.600,15 €

Grundhonorar

Das Grundhonorar wird in Abhängigkeit zur Schadenhöhe ermittelt.

Die Schadenhöhe setzt sich zusammen aus: Reparaturkosten netto bis zur „Opfergrenze“, zuzüglich einer eventuell anfallenden Wertminderung, zuzüglich eventuell anfallender Vorschadenberechnung. Im Falle des Totalschadens wird das Grundhonorar nach dem „Wiederbeschaffungswert brutto“ ermittelt.

Im Grundhonorar enthalten

Folgende Arbeitsleistungen sind bei den im Auftrag gegebenen Beweissicherungsgutachten (Kasko- und Haftpflichtkriterien) mit dem Grundhonorar abgedeckt:

Nicht im Grundhonorar enthalten

Nicht im Grundhonorar enthalten sind die folgenden Nebenkosten:

Ebenfalls nicht im Grundhonorar enthalten sind:

Weitere Leistungen

Kostenvoranschläge für Bagatellschäden < 750,00 € Schadenhöhe:

Reparaturbestätigungen/ Rechnungsprüfungen:

Sondergutachten werden nach Zeitaufwand abgerechnet.

Fahrzeugbewertungen für Fahrzeuge (PKW) bis zu einem Alter von 12 Jahren:

Fahrzeugbewertungen für Fahrzeuge (NKW, Anhänger):

Fahrzeugbewertungen für Youngtimer:

Fahrzeugbewertungen für Sonderfahrzeuge und Oldtimer:

Wertgutachten z.B. für Szenefahrzeuge oder Hochwertige Oldtimer werden nach Zeitaufwand abgerechnet

Zustandsberichte (z.B. Leasing-Rücknahmen/ Gaben):

Stand 01.02.2014

Impressum

Sven Pauleck
Kfz-Sachverständigenbüro Pauleck
Dorfstrasse 96
09385 Lugau

Kontakt

Telefon: 0173 23 19 89 6
E-Mail: sven_pauleck@gmx.de

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
215/255/03663

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte

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Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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3. Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen

Datenschutz

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09385 Lugau

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Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Speicherdauer

Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.

Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf dieser Website

Sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sofern besondere Datenkategorien nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden. Im Falle einer ausdrücklichen Einwilligung in die Übertragung personenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt die Datenverarbeitung außerdem auf Grundlage von Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sofern Sie in die Speicherung von Cookies oder in den Zugriff auf Informationen in Ihr Endgerät (z. B. via Device-Fingerprinting) eingewilligt haben, erfolgt die Datenverarbeitung zusätzlich auf Grundlage von § 25 Abs. 1 TDDDG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sind Ihre Daten zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Des Weiteren verarbeiten wir Ihre Daten, sofern diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Datenverarbeitung kann ferner auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgen. Über die jeweils im Einzelfall einschlägigen Rechtsgrundlagen wird in den folgenden Absätzen dieser Datenschutzerklärung informiert.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit arbeiten wir mit verschiedenen externen Stellen zusammen. Dabei ist teilweise auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an diese externen Stellen erforderlich. Wir geben personenbezogene Daten nur dann an externe Stellen weiter, wenn dies im Rahmen einer Vertragserfüllung erforderlich ist, wenn wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind (z. B. Weitergabe von Daten an Steuerbehörden), wenn wir ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an der Weitergabe haben oder wenn eine sonstige Rechtsgrundlage die Datenweitergabe erlaubt. Beim Einsatz von Auftragsverarbeitern geben wir personenbezogene Daten unserer Kunden nur auf Grundlage eines gültigen Vertrags über Auftragsverarbeitung weiter. Im Falle einer gemeinsamen Verarbeitung wird ein Vertrag über gemeinsame Verarbeitung geschlossen.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Daten­übertrag­barkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Auskunft, Berichtigung und Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

4. Datenerfassung auf dieser Website

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

5. Plugins und Tools

Google Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Google Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.

Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse diese Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Fonts erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der einheitlichen Darstellung des Schriftbildes auf seiner Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Wenn Ihr Browser Google Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/participant/5780.

Quelle: https://www.e-recht24.de